Ehrlichstraße
Einordnung im Radverkehrsnetz: Radinfrastruktur an Hauptverkehrsstraßen
Status: Eine großes Debakel – Gleise werden erneuert, ohne dass Radinfrastruktur gebaut wird. Verstöße gegen das MobG.
Mit dem Stand Mai 2026 erneuert die BVG die Gleise in der Ehrlichstraße. Die Notwendigkeit dafür ist seit mindestens 9 Jahren bekannt.
Hierbei tun SenMVKU und BVG so, als ob das Berliner Mobilitätsgesetz nicht existiert.
Konkret werden folgende zwei Paragraphen des Mobiltätsgesetzes verletzt:
- § 39 (2) „Bei der Planung von Baumaßnahmen im Straßenland ist zu prüfen und bei relevanten Vorhaben zu dokumentieren und unverzüglich im Internet zu veröffentlichen, inwieweit mit dem Abschluss der Baumaßnahme eine Radverkehrsanlage im Sinne dieses Gesetzes und der weiteren Regelwerke geschaffen werden kann. Bei jeder Planung und Baumaßnahme des Landes Berlin müssen die Bedürfnisse des Radverkehrs für künftige Planungen berücksichtigt werden.“
- § 43 fordert, dass an allen Berliner Hauptverkehrsstraßen Radinfrastruktur errichtet wird. Die Ehrlichstraße ist eine Hauptstraße (Kategorie III) in der Verantwortung von SenMVKU .
Hier die Vorgeschichte:
In den Jahren 2017 und 2018 stellt die BVG Pläne für Radinfrastruktur in der Ehrlichstraße der Öffentlichkeit vor.
Hier die damaligen Anforderungen:
Die Varianten der Querschnitte:
Und die weiteren Pläne:
2024: Die BVG wird die Infrastruktur für die Straßenbahn sanieren. Laut Presseberichten wird für eine umfassende Lösung mit Radinfrastruktur ein Planfeststellungsverfahren notwendig sein:
„Die eigentlich überfällige Grundinstandsetzung der Strecke in der Ehrlichstraße dürfte auch noch auf sich warten lassen. Denn die BVG ist dazu verdonnert worden, sich ebenfalls um die Realisierung der lange geplanten Radwege zu kümmern. Damit wird ein Planfeststellungsverfahren nötig. Bereits Anfang 2024 teilte die BVG mit, »dass derzeit noch kein belastbarer Zeitplan für die Baumaßnahme vorliegt«. Daran hat sich bis heute nichts geändert.“
Mitte 2025 hat die BVG ihre Pläne überraschend geändert und strebt nun nur noch eine Teilsanierung der vorhandenen Gleise ohne Änderungen an, da die BVG den Zeitaufwand für das Planfeststellungsverfahren scheut.